VORSCHRIFTEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT
KÜSTENSICHERKEIT
Entlang der Ufer ist die Motorschiffahrt in einem Streifen von 300 Meter (im Golf von Salò, von Barbarano bis zur Rocca di Manerba, auf 150 Meter beschränkt) untersagt. Das Durchqueren dieses Streifens ist senkrecht zum Ufer bei einer Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten, jedoch nicht in den Badebereichen, gestattet.
GESCHWINDIGKEIT
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Knoten zu Tageszeiten und 5 Knoten in der Nacht. Die Ein- und Ausfahrt aus den Häfen ist bei einer Geschwindigkeit bis höchstens 3 Knoten durchzuführen.
TAUCHEN, WINDSURF, WASSERSKI
Taucher müssen ihre Präsenz durch Boje anzeigen und von einem Boot betreut werden.
Wasserski unterliegt Sondernormen (Startbahnen, Ausrüstungen des Schleppeinheit, Eigenschaften des entsprechenden Personals).
Der Gebrauch von Windsurfbrettern ist ab einer Stunde nach Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang und nur bei guter Sicht gestattet; das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht.
WASSERMOTORRAD (Jet Boot)
Diese Sportdisziplin wird durch die verschiedenen Vorschriften der Gemeinden geregelt. Aus diesem Grund ist die örtliche Gemeindepolizei (Polizia Municipale) zu befragen.
LÄRM
Die Lärmerzeugung der Motoren muss aufgrund der öffentlichen Ruhestörung eingeschränkt werden.
ABLADEN VON ABFÄLLEN
das Wegwerfen von Abfällen aller Art, inkl. Verbrennungsrückstände von Schmierölen ist streng untersagt.
WÄSCHE
Wasserfahrzeuge, die aus Gebieten kommen, die nicht zum Bereich des Gardasees gehören, müssen sich vor dem Treideln der Reinigung des Kiels unterziehen.
FÜR SEGELBOOTE UND WINDSURF VORBEHALTENE GEBIETE
Der Wasserspiegel vor den Ufern von Riva del Garda, Arco, Torbole (circa 10 kmq) ist für die Motorschiffahrt gesperrt.
INFORMATIONEN
Weitere Auskünfte können bei der regionalen Schiffahrtsstelle (Uffici Regionali di Navigazione) , bei der örtlichen Gemeindepolizei und beim Fremdenverkehrsamt eingeholt werden.
Im Falle von Schwierigkeiten über den Kanal 16 VHS-Radio Kontakt aufnehmen, oder einer der folgenden drei Telefonnummern wählen: 112 – 117 – 118.
ÜBERWACHUNG UND STRAFEN
Es sind eine Reihe von Verwaltungsstrafen (von € 15.50 bis € 516,50) je nach Schwere des Verstoßes vorgesehen.
Besondere Vorschriften beziehen sich auf die Überwachung.
AUSRÜSTUNGEN
Auf grund der gültigen internationalen schiffahrtsgesetze ist für die ausländischen wasserfahrzeuge die in den ursprungs ländern vorgeschriebenen sicherheitsausrüstunge vorgesehen.
In der regel ist es nach italienischem gesetz vorschrift eine schwimmweste an bord zu haben.